Das Patientenrechtegesetz fasst das Arzthaftungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch zusammen und verbessert die Verfahrensrechte bei Behandlungsfehlern für die Betroffenen. Zudem stärkt es die die Patientenbeteiligung und Patienteninformation. Das Patientenrechtegesetz konkretisiert somit die Rechte der Patienten im Verhältnis zum Behandelnden, hauptsächlich zum Arzt. Zum Teil sind die Patientenrechte durch die Neuregelung im BGB auch gestärkt worden. Das Gesetz ist am 26. Februar 2013 in Kraft getreten. Das Gesetz enthält fünf Artikel, die folgende Gesetze geändert haben:

Artikel 1: das Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)

Artikel 2: das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)

Artikel 3: dier Patientenbeteiligungsverordnung

Artikel 4: das Krankenhausfinanzierungsgesetz

Artikel 5: Inkrafttreten

Das Patientenrechtegesetz

Artikel 1: Änderungen des BGB

§ 630a BGB Behandlungsvertrag

§ 630b BGB Behandlungsverhältnis

§ 630c BGB Informationspflicht

§ 630d BGB Einwilligung

§ 630e BGB Aufklärungspflichten

§ 630f BGB Dokumentation

§ 630g BGB Einsichtnahme Patientenakte

§ 630h BGB Beweislast

Artikel 2: Anderungen SGB V

§ 13 Abs 3a SGB V Krankenkasse: Antrag auf Leistungen

§ 66 SGB V Unterstützung bei Behandlungsfehlern

§ 73b Abs. 3 SGB V Widerruf Teilnahme Hausarztmodel

Gesetzgebungsverfahren

Anfang Januar 2012 hatten das Bundesjustizministerium und das Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf zum Patientenrechtegesetz vorgelegt, der im Juli 2012 als Bundesratsdrucksache vorlag. Die nächsten Schritte des Gesetzgebungsverfahrens waren die Einbringung des Gesetzes in den Bundestag, die Getzeslesungen, die Stellungnahme des Bundesrates, die Verabschiedung im Bundestag, die Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und schließlich die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Alle Schritte waren am 26. Februar 2013 durchlaufen und das Patientenrechtegesetz ist seit diesem Tag wirksam.